Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen geht uns alle an
Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen geht uns alle an

Was ist sexueller Missbrauch?

Bereits im ersten Lebensjahr erkunden Säuglinge ihren eigenen Körper. Zunächst sind Haut und Ohren die wichtigsten Organe. Die Babys entdecken ihre Geschlechtsorgane und berühren ihre Vagina (Scheide) oder ihren Penis.

In den ersten Lebensjahren werden die kindlichen sexuellen Handlungen nicht bewusst als „sexuell“ im erwachsenen Sinn wahrgenommen, sondern es steht das Bedürfnis nach Geborgenheit, Zärtlichkeit und sinnlicher Nähe, die Freude und Lust am eigenen Körper im Vordergrund. Das Kind lernt seine erogenen Zonen kennen und sich durch eigenes Berühren lustvolle, sinnliche Momente und befriedigende Entspannung zu verschaffen. Sie lieben es zu kuscheln, zu kraulen und zu schmusen.

So nehmen die sexuellen Aktivitäten im zweiten Lebensjahr zu. Mädchen und Jungen genießen es nackt zu sein und finden heraus, dass sie durch Reiben und Anfassen ihrer Geschlechtsorgane sich schöne Gefühle machen können. Einige Kinder erleben bereits als Zwei- bis Dreijährige einen selbstbestimmten Orgasmus.

Im weiteren Verlauf ihres Lebens beginnen die Kinder andere in ihre sexuellen Handlungen einzubeziehen. Viele Kinder zwischen 2 und 3 Jahren untersuchen und zeigen sich die eigenen Geschlechtsorgane und sind an denen anderer Kinder interessiert. In dieser Zeit imitieren sie nicht selten auf eine kindliche Art und Weise den Geschlechtsverkehr, den sie z.B. bei den Eltern beobachtet haben. Sie erleben sich als Mädchen und Jungen, haben Begriffe für die Geschlechtsorgane und entdecken ihre Unterscheidungsmerkmale.

Ab dem 4. Lebensjahr wächst das Interesse von Mädchen und Jungen an den Unterschieden zwischen Frau und Mann, an Zeugung und Geburt. Sie stellen neugierige Fragen und ihr Wissensdrang ist schier unerschöpflich.

Die meisten Kinder zwischen 3 – 6 Jahren spielen Doktorspiele – im Grundschulalter wird es zunehmend weniger.

Die meisten Kinder zwischen 3 – 6 Jahren spielen „Doktorspiele“! Sie gehören zur normalen Entwicklung von Mädchen und Jungen im Vor- und Grundschulalter.

Sie fördern:

  • die Entwicklung des eigenen Körperbildes
  • der Geschlechtsidentität
  • die Wahrnehmung der eigenen Körpergrenzen.

Ob Kinder im Doktorspiel ihre Grenzen wahrnehmen und setzen und ob sie die Grenzen anderer achten können, hängt wesentlich von der Erziehungshaltung und den Reaktionen der Erwachsenen auf Doktorspiele ab. Wichtig ist, dass Erwachsene nicht die kindliche Sexualität (s.o.) mit Erwachsenensexualität gleichsetzen, was leider immer wieder vorkommt. Das erklärt zumindest auch zum Teil die heftigen Reaktionen der ErzieherInnen und Eltern, wenn eine Grenzverletzung im Genitalbereich stattfindet.

Häufige Reaktionen Erwachsener:

  • Große Verunsicherung
  • Bewusstes oder unbewusstes peinliches Wegsehen
  • Gleichsetzung kindlicher und erwachsener sexueller Handlungen
  • Negative Reaktion aus Angst, das Verhalten zu provozieren
  • Falsch verstandene Lockerheit -> keine Regeln für Doktorspiele
  • Fehlende Reflexion über persönliche und kulturelle Hintergründe

Regeln für bzw. Definition von Doktorspiele:

  • Jedes Mädchen / jeder Junge bestimmt selbst, mit wem sie / er Doktor spielen will.
  • Mädchen und Jungen streicheln und untersuchen einander nur so viel, wie es für sie selber und die anderen Kinder schön ist.
  • Kein Mädchen / kein Junge tut einem anderen Kind weh!
  • Niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po, in die Scheide, in den Penis, in die Nase oder ins Ohr.
  • Größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben bei Doktorspielen nichts zu suchen.
  • Hilfe holen ist kein Petzen!

Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die deren persönlichen Grenzen im Kontext eines Versorgungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses überschreiten. Sie verletzen die Grenzen zwischen den Generationen, den Geschlechtern und/oder einzelnen Personen. Verübt werden Grenzverletzungen sowohl von erwachsenen Frauen, Männern und Jugendlichen, die mit Betreuungs- oder Versorgungsaufgaben beauftragt wurden (zum Beispiel auch Hausmeister oder Begleitungen auf Klassenfahrten), als auch von gleichaltrigen oder älteren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Es kann unterschieden werden zwischen körperlichen und psychischen Grenzverletzungen:

  • Körperliche Grenzverletzungen: Die körperlichen Grenzen einer Person werden nicht respektiert und es wird nicht akzeptiert, was für die Person unangenehm ist. Die Person kann nicht selbst bestimmen, wie nahe sie jemanden kommen lassen möchte.
  • Psychische Grenzverletzungen: Durch Ausgrenzen, Auslachen oder Nichtbeachten wird eine Person abgewertet und verletzt.

Im Sinne eines fachlich fundierten Umgangs mit grenzverletzendem Verhalten im pädagogischen Alltag mit Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern empfiehlt sich eine Differenzierung zwischen:

  • Grenzverletzungen, die unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer „Kultur der Grenzverletzungen“ resultieren,
  • Übergriffe, die Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen, grundlegender fachlicher Mängel und/oder einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs sind,
  • strafrechtlich relevante Formen der Gewalt (wie zum Beispiel körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Erpressung/(sexuelle) Nötigung).

Sexuelle Übergriffe im Rahmen von Doktorspielen sind sexuelle Handlungen eines Mädchens oder Jungen, die wiederholt, massiv und / oder gezielt die persönlichen Grenzen eines anderen Kindes missachten.

So handelt es sich zum Beispiel um sexuelle Übergriffe, wenn ein Mädchen oder Junge wiederholt gezielt andere Kinder

  • zu sexuellen Handlungen überredet oder besticht,
  • mit körperlicher Gewalt oder Drohungen zu sexuellen Handlungen zwingt,
  • oder gezielt an den Genitalien verletzt.

Nicht alle Verletzungen die Kinder im Rahmen von Doktorspielen einander zufügen, entstehen aus einem gezielt sexuell übergriffigen Verhalten. Einige resultieren aus kindlicher Naivität. Mädchen und Jungen im Vor- und Grundschulalter erforschen häufig mit großer Neugier ihren eigenen Körper und versuchen zum Beispiel, sich selbst oder anderen Kindern Gegenstände in den Po oder in die Vagina (Scheide) zu stecken. Wenn es dabei zu Verletzungen kommt, ist dies kein Grund zu allzu großer Besorgnis.

Meist gehen die Kinder anschließend sehr vorsichtig miteinander um und fügen sich keine weiteren Verletzungen zu. Treten jedoch wiederholt Verletzungen auf und missachten Mädchen und Jungen die Ermahnungen der Erwachsenen, anderen Kindern keine Gegenstände einzuführen, so ist dieses Verhalten zweifellos als sexuell übergriffig zu bewerten.

Juristische Definition:

Jede sexuelle Handlung die an oder vor einem Kind, von einem Menschen ab 14 Jahren begangen wird, ist sexueller Missbrauch.

Darüber hinaus weitere Definitionskriterien:

  • Die Absicht die eigenen sexuellen-, Macht- und Dominanz-Gefühle zu befriedigen
  • Machtmissbrauch und Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses
  • Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes des Kindes über den eigenen Körper
  • Der Gewaltaspekt und das Schweigegebot
  • Die fehlende wissentliche Zustimmung des Kindes

Sexuelle Gewalt ist Machtmissbrauch und die Sexualität ist das Mittel, mit der die Macht von dem/der Täter/in demonstriert wird. Die Übergriffe werden bewusst, oft von langer Hand geplant und vorbereitet. Sexuelle Gewalt ist selten ein einmaliges Ereignis, sie dauert oft über Jahre an. Es handelt sich um sexuelle Handlungen unter „erwachsenen“ Menschen, die ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit des gegenüber begangen werden.

Formen sexueller Gewalt sind:

  • Ungewolltes Berühren, Küssen
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen
  • Drängen oder Erzwingen von Geschlechtsverkehr oder sexuellen Handlungen
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografie, Film oder Internetchat
  • Drohungen für den Fall, dass sich das Opfer nicht auf sexuelle Handlungen einließe
  • Verheiratung minderjähriger Frauen
  • Vergewaltigung
  • Veröffentlichung von privaten, sexuell motivierten Bildmaterials

Inhalt folgt in Kürze

*Diese so gekennzeichneten Texte enthalten Auszüge aus „Wir können was, was ihr nicht könnt! von Ursula Enders, Yücel Kossatz, Martin Kelkel, Bernd Eberhardt